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FAQ

  • Was ist eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung?
    Eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung besteht aus regelmässigen Sitzungen und besteht allgemein aus der gezielten professionellen Behandlung seelischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen. Sie verfolgt hierbei individuelle Ziele, wie die Stabilität, Heilung aber auch Prävention von Erkrankungen/Einschränkungen. Die Dauer der Therapie richtet sich hierbei ganz nach Ihren Bedürfnissen. Auch kurze Kriseninterventionen sind häufig effektiv und bedürfen keiner längeren Therapie.
  • Was bedeutet eine kognitive Verhaltenstherapie?
    Die kognitive Verhaltenstherapie (abgekürzt auch KVT) ist eine der 3 grossen Psychotherapieschulen. Sie ist hierbei eine der verbreitestesten und am besten untersuchten Psychotherapien. Im Vordergrund dieser Therapieform stehen die Wahrnehmungen des Patienten sowie die Veränderung der Kognition (Denkprozesse). Diese Denkprozesse können sowohl bewusst als auch unbewusst ablaufen und haben Einfluss auf unser emotionales Befinden. Im Rahmen der Therapie sollen Sie lernen, verzerrte Wahrnehmungen und fehlerhafte Bewältigungen von Problemen zu erkennen und zu entzerren. Sie sind interessiert mehr zu erfahren? Verienbaren Sie doch einen Termin und wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein!
  • Worauf muss ich mich beim Erstgespräch einstellen?
    Bei einem unverbindlichen Erstgespräch, geht es zunächst einmal darum uns gegenseitig kennenzulernen und Ihr konkretes Anliegen gemeinsam zu betrachten. Nach einer Erhebung der medizinischen Anamnese sowie möglichen Abklärungen machen wir Ihnen eine individuelle und bestmögliche Therapieempfehlung auf der Grundlage der vorliegenden Diagnose. In einem weiteren Schritt entscheiden Sie, ob Sie dieser folgen möchten und eine ambulante Therapie durchführen wollen. Auch eine Zuweisung an Kollegen*in sowohl in ambulanten als auch teil- oder stationären Bereich können wir auf Ihren Wunsch und bei Bedarf übernehmen.
  • Was muss ich bei einem Erstgespräch mitbringen?
    Planen Sie sich zunächst einmal genug Zeit ein. Ein Erstgespräch kann bis zu 90 Minuten dauern und wir wollen uns auch diese Zeit für Sie nehmen! Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte und falls vorhanden vorherige medizinische Berichte mit. Wir freuen uns auf Sie!
  • Ich habe bereits einen Psychotherapeut*in und suche lediglich ergänzend einen Psychiater*in
    Bei einer ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Therapie, handelt es sich um eine umfassende Behandlung welche sowohl den medizinischen als auch psychotherapeutischen Aspekt abdeckt. Hierbei stellt eine Trennung der beiden Bereiche eine Herausforderung für alle Beteiligten dar und bedarf einer Vertrauensbasis mit Kenntnissen über die therapeutische Haltungen und Werte des Gegenübers als auch ein einheitliches Behandlungsziel. Aufgrund begrenzter therapeutischer Kapazitäten kann die PPG daher gegenwärtig keine Trennung dieser Bereiche durchführen, sodass eine begleitende medizinische Behandlung zur bereits bestehenden Psychotherapie, durch uns nicht möglich ist.
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologen?
    Einer der uns wohl am meisten gestellten Fragen ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologen? Ein Psychiater hat Medizin studiert und anschliessend eine 6 jährige Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Ein Psychologe hat Psychologie studiert und hat in den meisten Fällen auch im Anschluss eine mehrjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten durchgeführt. Doch wo liegt nun konkret der Unterschied in der Behandlung? Grob gesagt kann ein Psychiater als Arzt mögliche körperliche Ursachen zusätzlich ausschliessen und diese gegebenenfalls medikamentös behandeln. Um es konkret zu machen hier ein einfaches Beispiel: Bei Depressionen können häufig auch körperliche Ursachen zugrunde liegen wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion. Diese Ursache kann gut medikamentös behandelt werden, so dass es dauerhaft keiner psychotherapeutischen Behandlung bedarf. Des Weiteren kann ein Psychiater die Arbeitsfähigkeit beurteilen und eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Dies kommt auch bei der Überprüfung einer möglichen Invalidenrente (IV-Rente) zum tragen, welche nur ärztlich beurteilt werden kann. Ob für Sie nun ein Psychiater oder ein Psychologe die richtige Wahl ist, können wir gerne bei einem Erstgespräch überprüfen!
  • Ich schaffe es nicht zum Termin, was nun?
    Jedem von uns kann mal etwas dazwischen kommen, kontaktieren Sie uns deshalb frühzeitig d.h. mindestens 24 Std. vor Ihrem Termin und sagen Sie diesen ab damit wir für Sie - falls gewünscht- einen neuen Termin vereinbaren können. Bei Terminabsage unter 24 Std. wird Ihnen, unabhängig vom Beweggrund des Versäumnisses, eine Ausfallspauschale in Höhe von 100,- CHF in Rechnung gestellt, welche von der Krankenkasse nicht übernommen wird.
  • Weshalb gerade die PPG?
    Eine sehr gute Frage! Bei uns in der PPG steht die Behandlungsqualität an vorderster Stelle. Wir wollen dies nicht nur salopp als Slogan nutzen sondern tagtäglich bei unser Arbeit vorleben. Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, macht uns Freude und gibt uns den Antrieb. Auch ist uns Transparenz wichtig, welche bei der Behandlung stets zum tragen kommt. Diese bezieht sich nicht nur auf die Diagnosestellung sondern auch bei unseren Behandlungsmöglichkeiten. Des weiteren sprechen wir offen ein oftmals heikles Themas an und überprüfen ob Sie mit unser Behandlung zufrieden sind. Denn nicht immer passen Patienten und Therapeuten zusammen. Damit sollte jedoch stets offen und ehrlich umgegangen werden, damit wir gemeinsam eine mögliche Alternative für Sie finden. Denn es geht letzendlich immer um Sie und Ihre Gesundheit!
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