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ADHS-Abklärung

Ablauf der ADHS-Abklärung in der PPG

01

Erstgespräch 

  • Im Erstgespräch erfolgt eine ausführliche diagnostische Exploration der aktuellen Beschwerden und der bisherigen Entwicklung. Die Abklärung erfolgt in der Regel über fünf Konsultationstermine. Fremdanamnestische Angaben und vorhandene Vorbefunde werden nach Möglichkeit einbezogen. Neben möglicher ADHS-Symptomatik werden weitere psychiatrische Begleiterkrankungen sowie andere Ursachen der Beschwerden berücksichtigt und differentialdiagnostisch eingeordnet. Ergänzend erfolgen eine körperliche Basisabklärung mit Blutlabor und EKG sowie die Erfassung von Blutdruck, Körpergewicht und BMI. Auf dieser Grundlage wird das weitere diagnostische Vorgehen individuell geplant.

02

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  • Im Rahmen der Abklärungen erfolgt eine vertiefte diagnostische Einschätzung der ADHS-Symptomatik anhand standardisierter Fragebögen und klinischer Interviews. Dabei werden sowohl aktuelle Beschwerden als auch die Entwicklung in der Kindheit und Jugend berücksichtigt. Zusätzlich werden Informationen aus Fremdanamnesen, sofern verfügbar, einbezogen. Ziel ist es, die Diagnose zu sichern, den Schweregrad der Symptomatik zu erfassen und mögliche Begleiterkrankungen systematisch zu erkennen.

04

  • Nach Abschluss des Abklärungsprozesses wird ein zusammenfassender Bericht erstellt, der die erhobenen Befunde, die diagnostische Einschätzung sowie die empfohlenen nächsten Schritte enthält. Dieser Bericht wird der Patientin oder dem Patienten zur Verfügung gestellt und kann auf Wunsch auch an weiterbehandelnde Fachpersonen weitergeleitet werden.

  • Mit dem Abschlussgespräch gilt die Abklärung in unserer Praxis als beendet. Eine weiterführende Betreuung oder Verlaufskontrollen sind im Rahmen dieses Angebots nicht vorgesehen.

03

  • Nach Abschluss der Abklärungen werden sämtliche Befunde zusammengeführt und gemeinsam besprochen. Auf dieser Grundlage erfolgt die abschliessende diagnostische Beurteilung und gegebenenfalls die Diagnosestellung einer ADHS. Anschliessend werden individuelle Behandlungsmöglichkeiten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen besprochen.

  • Eine längerfristige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung wird im Rahmen unseres Abklärungsangebotes nicht angeboten. Sollte eine solche Behandlung empfohlen oder gewünscht sein, erfolgt die weitere Organisation eigenständig durch die Patientin oder den Patienten. Eine allfällige Weiterführung der medikamentösen Behandlung und Rezeptierung erfolgt in der Regel über die hausärztliche Versorgung.

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